Schulmitwirkung

Das Schulgesetz des Landes NRW sieht vor, dass Eltern an den Schule ihrer Kinder mitwirken können. Hierzu sind feste demokratische Strukturen eingerichtet worden:

 

  • die Klassenpflegschaft
  • die Schulpflegschaft
  • die Schulkonferenz

 

Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Kinder dieser Klasse. Sie wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und seine/ihre Stellvertreter/in. Der/die KLassenlehrer/in nimmt mit beratender Stimme teil. Alle Angelegenheit der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse können beraten werden.

 

Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll an den Sitzungen beratend teilnehmen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren Stellvertreter/in. Außerdem wählt sie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Es gibt kein imperatives Mandat. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Interessen der Eltern berücksichtigen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

 

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. An Grundschulen setzt sie sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen. Die Anzahl der Vertreter/innen richtet sich nach der Schülerzahl der Schule. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt. Dabei wird je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen unterschieden.